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VIANCO Auktion | Zucht- und Nutzvieh
Neben 70 Zucht-und Nutzkühe von Vianco AG wird an diesem Tag auch der gesamte Viehbestand von Jacques Hirschi , Lajoux JU versteigert!
Dienstag, 9. Februar 2021 ARENA Brunegg, Start Auktion / Livestream: 11.00 Uhr
Outre les 70 animaux d'élévage et de rente de Vianco AG, tout le troupeau de Jacques Hirschi, Lajoux JU, sera mis aux enchères ce jour-là !
Mardi 9 février 2021 ARENA Brunegg, début de la vente aux enchères / streaming : 11h00
Informations sur l'inscription
AUKTIONSBEDINGUNGEN
Allgemeines
1 Zur Förderung des Absatzes von Zucht- und Nutzvieh organisiert die VIANCO AG Auktionen. 2 Verkäufer und Käufer an den VIANCO-Auktionen anerkennen die folgenden Bedingungen.
Auktion
7 Jeder Verkauf vor der Auktion ist untersagt. Die Tiere können vor der Auktion besichtigt werden.
8 Gesteigert wird mit deutlichem Erheben des Kataloges.
9 Ein Tier, das bei der Auktion den festgelegten Mindestpreis erreicht oder überschritten hat, kann dem Käufer zuschlagen werden. Aus stichhaltigen Gründen (z. B. mangelnde Betreuungsfähigkeit, notorische Zahlungsschwierigkeiten usw.) kann die Auktionsleitung dem Meistbietenden den Zuschlag verweigern. Die Gründe müssen dem Betroffenen bekanntgegeben werden. Wer den Zuschlag für ein Tier erhält, ist Käufer und zur Abnahme und Bezahlung berechtigt und verpflichtet.
10 Das Mitbieten und Mitbieten lassen durch den Verkäufer ist verboten. Ersteigert ein Verkäufer in Zuwiderhandlung sein Tier trotzdem, so werden alle unter Punkt 16 aufgeführten Unkosten fällig, sofern der Mindestpreis erreicht oder überschritten ist.
11 Erreicht ein Tier den festgelegten Mindestpreis nicht, so darf es nur im Einverständnis mit dem Verkäufer zugeschlagen werden. Bei den am Auktionstag unverkauften Tieren mit Übernahmegarantie tritt die VIANCO als Käuferin auf. Vom festgelegten Mindestpreis kommen dabei die unter Punkt 16 aufgeführten Unkosten in Abzug. Sollten jedoch die bei der Vorschau gemachten Angaben nicht stimmen, wird die Übernahme-Garantie der VIANCO hinfällig. Für nicht verkaufte Tiere ohne Übernahmegarantie werden ein Standgeld von Fr. 70.-- sowie allfällige Fracht- und Tierarztkosten verrechnet. Auf die Erhebung einer Provision wird verzichtet.
12 Der freie Verkauf von Tieren nach der Auktion durch den Züchter ist zulässig. Dem Verkäufer werden alle unter Punkt 16 aufgeführten Unkosten verrechnet.
13 Das Unfallrisiko trägt der Verkäufer. Nutzen und Gefahr gehen mit erfolgtem Zuschlag direkt auf den Käufer über.
14 Der Käufer des Tieres hat bis spätestens nach Beendigung der Auktion den Kaufpreis in bar zu entrichten. Dabei erhält er die Verkaufsquittung und alle Dokumente. Mit der Quittung können Tiere an die Hand genommen werden. Die Bezahlung kann auch durch Verrechnung mit Gegenlieferungen (Schlacht- und Nutzvieh etc.) erfolgen. 2 Ersteigerte Tiere, die der Käufer nicht annimmt oder nicht bezahlt, können von der VIANCO bestmöglichst verwertet werden. Der Käufer hat in diesem Fall für die Umtriebe und für den allfälligen Mindererlös aufzukommen.
15 Im Auftrag des Käufers besorgt die VIANCO nach der Auktion oder am darauffolgenden Tag den Transport der Tiere. Die Transporthaftung umfasst nur das fachgerechte Einladen und die richtige Spedition.
Kosten Für den Käufer
20 a. Kaufpreis + 2 % Unkostenbeitrag, inkl. Betrag an Risikofonds
b. Evt. Frachtkosten
c. Evt. Futtergeld bei längerem Verbleib in den Stallungen der VIANCO
Währschaften
Allgemeines
21 Der Verkäufer leistet die Währschaften direkt an den Käufer.
22 Die im Katalog aufgeführten Angaben gelten zusätzlich als Bestandteil der Währschaft und werden dem Käufer auf der Quittung schriftlich bestätigt. Korrekturen gegenüber den Angaben im Katalog werden vom Auktionator bei der Vorführung der Tiere bekanntgegeben.
23 Der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass sichtbare und unsichtbare Mängel, für die er nicht haften will, im Verwertungsvertrag aufgeführt werden.
24 Währschaftsmängel hat der Käufer innerhalb der in den Auktionsbedingungen festgelegten Frist dem Verkäufer und der VIANCO - mit Vorteil per eingeschriebenen Brief und unter Vorlage erforderlicher Nachweise - zu melden. Falls der Verkäufer die Währschaftsfrist nicht verlängert, muss auch die gerichtliche Beanstandung rechtzeitig erfolgen. Die VIANCO ist bereit, bei Differenzen zwischen Verkäufer und Käufer zu vermitteln. Allfällige Kosten dafür hat die unterliegende Partei zu bezahlen. Währschaftsbedingungen
25 Die Währschaftsfrist beginnt am Tag nach der Lieferung an den Käufer. Als Liefertag wird der Tag nach der Auktion bezeichnet.
26 Es werden folgende Währschaften zugesichert: a. "Gesund und Recht" mit Frist von 9 Tagen b. Bei Kühen in Laktation "Euter mit negativem Schalmtest" mit Frist von 9 Tagen c. Bei galtstehenden Kühen und hochtragenden Rindern (ab sieben Monaten Trächtigkeit) "gesundes und rechtes Euter nach dem Abkalben" und "negativer Schalmtest" (Frist 9 Tage) d. "Garantie an der Melkmaschine" mit Mindestminutengemelk von 2,0 kg
27 Für Kälber wird keine Währschaft geleistet.
28 Spezielle Währschaftszusicherungen (z.B. Trächtigkeit, Milchleistung usw.) sind im Katalog vermerkt. Korrekturen gegenüber den Angaben im Katalog werden vom Auktionator bei der Vorführung der Tiere bekanntgegeben, auf der Verkaufsquittung festgehalten und gelten als Änderung der Währschaft.